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Einzelunternehmen Steuernummer Eutin 14198011418 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Mario Würz Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein (§1) Vertragsschluss, Preise (§2) 2. Die auf der Webseite aufgeführten Preise und Konditionen zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden sind für den Förderverein bindend. Der Förderverein hat jedoch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, sollten Schreib-, Druck- und Rechenfehler vorliegen. 3. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands wird die deutsche Mehrwertsteuer nicht in Rechnung gestellt. Eventuelle Zollgebühren für Nicht-EU-Länder bleiben unberücksichtigt und werden vom jeweilig zuständigen Zollorgan bei der Einfuhr dem Empfänger direkt berechnet. 4. Der Förderverein behält sich vor, einzelne Artikel nur in haushaltsüblichen Mengen auszuliefern. 5. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein und falls nicht anders vom Besteller gewünscht, bietet der Förderverein die Lieferung eines Ersatzartikels an, sofern er in Art und Preis gleichwertig ist. 6. Kann der Förderverein eine Bestellung nicht ausführen, da ein Produkt nicht lieferbar ist, wird der Förderverein den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners erstatten. 7. Im Falles eines Widerrufs des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Lieferung (§3 ) 2. Bei Lieferungen ins Ausland übernimmt der Kunde Zölle und Steuern. 3. Eine Selbstabholung durch den Besteller ist nach Anfrage ab Lager möglich. In diesem Fall entfallen die Versandkosten. 4. Der Förderverein ist zu Teillieferungen berechtigt. Zusätzliche Kosten trägt der Förderverein. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Förderverein berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 6. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 7. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von dem Förderverein zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von dem Förderverein auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Begrenzung tritt auch ein, sofern der von dem Förderverein zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. 8. Im Übrigen haftet der Förderverein im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt (§4) 2. Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung den Förderverein fällig. Die Zahlung erfolgt mit den auf der Webseite zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Zahlungsweisen. 3. Die Möglichkeit des Skontoabzugs besteht nicht. 4. Für den Fall der Nichteinlösung oder Rückgabe einer Lastschrift ermächtigt der Besteller hiermit unwiderruflich seine Bank dem Förderverein seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Mögliche Rücklastschriftgebühren die aus vom Besteller zu vertretenden Gründen dem Förderverein in Rechnung gestellt wurden, kann der Förderverein vom Besteller einfordern. Haftungsbeschränkung, offensichtliche Mängel, Mängelrechte (§5) 2. Die Haftungsbeschränkung nach 5.1 gilt auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich der Vertragsbeziehung einbezogen werden. Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen vom Förderverein haften nicht weitergehend der Förderverein. Offensichtliche Mängel können nur binnen einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ware beim Besteller geltend gemacht werden. Die Rüge muss am letzten Tag dieser Frist bei dem Förderverein schriftlich eingehen, wobei der Eingang per E-Mail oder Fax ausreichend ist. 4. Im Übrigen gelten bei Mängeln die gesetzlichen Regelungen. Datenschutz (§ 6 ) Widerrufsbelehrung (§7)
Verein zur Förderung des Immenhof-Museum e.V. Kampstr.1 23714 Bad Malente z.Hd. Mario Würz
Tel./Fax: 0151 - 10212951 Email: immenhofmuseum@gmx.de Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit schnell verderben, nicht zur Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten werden würde. 2. Nach Ausübung des Widerrufsrechtes ist der Besteller zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,- Euro trägt der Besteller die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Im übrigen trägt AS Marketing die Kosten der Rücksendung. 3. Soweit die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist. Oder der, empfangene Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet ist oder sich verschlechtert hat oder untergegangen ist, hat der Besteller Wertersatz zu leisten, soweit die Ausnahmen des § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BGB nicht eingreifen. 4. Der zu leistende Wertersatz umfasst auch eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung, sofern die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Eine Verschlechterung in diesem Sinne können Sie beispielsweise vermeiden, wenn Sie die Ware sorgfältig aus der Verpackung nehmen und prüfen. 5. Rückgewähr und Herausgabe haben innerhalb von drei Tagen nach der Widerrufserklärung des Bestellers zu erfolgen. Danach kommt der Besteller in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Beanstandungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel (§ 8) 2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschuss des UN- Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. 3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig Eutin, dies gilt auch für das Mahnverfahren. 4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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